Vollmacht

Sie benennen einen Bevollmächtigen.

Testament

Legen Sie Ihr Testament fest.

Testamentsvollstreckung

Ihr letzter Wille wird ausgeführt.

Strategie, Steuerung und Überwachung in Ihrem kommenden Lebensabschnitt

Wollen Sie weiter selbstbestimmt leben?

Selbstbestimmung bedeutet, nach freiem Willen über sein Leben entscheiden zu können. Das ist bei guter Gesundheit einfach gesagt, denn so haben Sie immer gelebt.

Weiter selbstbestimmt Leben bedeutet, ab einem bestimmten Punkt für diese bisherige Selbstbestimmung jemanden beauftragt zu haben.

Das Selbstbestimmungsrecht ist ein zentrales Recht für alle Wesen auf der Erde, insbesondere für alle mündigen Menschen, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, Religion, Lebensalter oder Krankheit.

Die Fähigkeit, weiter selbstbestimmt Leben zu können, wird uns im Alter genommen. Im Zweifel handelt der Gesetzgeber durch eine amtliche Betreuung für uns.

Vermeiden Sie eine amtliche Betreuung im Ernstfall durch eine fremde Person!

Wir haben für Sie Vorgehensweisen entwickelt, wonach Sie Ihre Selbstbestimmung nicht aufgeben!

Sprechen Sie uns an! Kontakt

Überblick

Die Phasen der Selbstbestimmung

Die Regelung eigener Angelegenheiten einem anderen überlassen, sich vertreten zu lassen, kann immer wieder gewollt oder sogar notwendig sein. In verschiedenen Lebensphasen braucht es dazu unterschiedlicher Werkzeuge.

Sie bestimmen!

Handlungsempfehlungen

Der Dreiklang aus Vollmacht, Testament und Testamentsvollstreckung und die notarielle Form verdeutlicht, dass Sie darauf vertrauen können, dass die vorbesprochenen und festgelegten Anweisungen umgesetzt werden. Vor- und nach Ihrem Tod gibt es keine Handlungsalternative. Es wird alles so umgesetzt, wie von Ihnen festgelegt. Ihrem Willen wird Folge geleistet.

Sie entscheiden!

Besser als die unbekannte gesetzliche Betreuung durch eine Fremde, ist die Auswahl zu Lebzeiten eines Bevollmächtigten. Hier verfestigt sich erstmalig Ihre Überzeugung, weiter selbstbestimmt Leben zu wollen. Sie benennen einen Bevollmächtigten, der für Sie handelt. Er erledigt professionell und als gewissenhafter Dienstleister die von Ihnen übertragenen Aufgaben. Später, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind, wird der Bevollmächtige in Ihrem Sinne und weiter in Ihrem Auftrag handeln. Bis zu Ihrem Tod – und darüber hinaus.

Wissen, was zu tun ist!

Sobald Sie Aufträge erteilen, werden diese erledigt. Das ist leicht zu überprüfen und zu guter Gesundheit auch nicht besonders schwierig.Die Phase der (orange und roter Abschnitt in obigem Schaubild) geistigen Verwirrung, Demenz oder Ohnmacht/Koma setzt voraus, dass Sie zuvor Ihrem Bevollmächtigten Ihre Wünsche geäußert haben.

Beratungsrunde/Besprechungtermine

Daher ist es überaus wichtig, dass wir uns vor Beginn der eigentlichen Bevollmächtigung intensiv kennenlernen und die Sachverhalte vorbesprechen, die auf Sie zukommen können.Da ich immer in Ihrem Sinne handeln werde, ist es für eine professionelle Vertretung von großer Bedeutung, dass eine Vielzahl von Sachverhalten miteinander vorbesprochen sind.

Hinweise und rechtliche Ausrichtung

• Notarielle General- und Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

• Notarielles Testament

• Testamenstvollstreckungsanordnung

Verfestigen Sie Ihren Willen!

Besser als die unbekannte gesetzliche Betreuung durch eine Fremde, ist die Auswahl zu Lebzeiten eines Bevollmächtigten. Hier verfestigt sich erstmalig Ihre Überzeugung, weiter selbstbestimmt Leben zu wollen.

Sie benennen einen Bevollmächtigten, der für Sie handelt. Er erledigt professionell und als gewissenhafter Dienstleister die von Ihnen übertragenen Aufgaben.

Später, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind, wird der Bevollmächtige in Ihrem Sinne und weiter in Ihrem Auftrag handeln. Bis zu Ihrem Tod – und darüber hinaus.

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Bad Dürkheim

Christian Wolf Beratungskanzlei

Profitieren Sie von unseren Fachberaterkompetenzen bundesweit!

  • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
  • Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)
  • Stiftungsberater (DSA Berlin)

Wir haben mit den Kompetenzfeldern Bevollmächtigung, Testament und Erbschaft, Stiftungsberatung sowie Unternehmensnachfolge den großen Kreis der Beratung für Sie geschlossen.

Der Begriff der ganzheitlichen Beratung wird häufig überstrapaziert – wir leben dies jedoch für Sie – sofern Sie so intensiv von uns beraten werden möchten, dürfen Sie dies gerne abrufen.

So stehen wir ab der ersten Kontaktaufnahme, während sämtlicher Lebenszyklen bis hin zur Testamentsvollstreckung an Ihrer Seite.

Zu den Beratungsfeldern ziehen wir bei Bedarf ausgewählte Kooperationspartner hinzu.

Dazu gehören Fachjuristen für Vertragsgestaltungen und Prozesse, Vermögens- und Kapitalanlageexperten, Notare, sowie Versicherungsagenturen.

Christian Wolf, Steuerberater Dipl.-BW (FH)

Die Zusammenarbeit soll ein Vorteil für Sie sein. Deshalb achten wir besonders auf folgende Punkte:

- Reibungslose Abläufe, die helfen Zeit und Geld zu sparen.
- Steueroptimierungen, die Ihnen die Sicherheit geben, alle Steuervorteile auszuschöpfen.

Kontakt

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